Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Fassung 1.1 — in Kraft ab 29. Juli 2026

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Neuauftritt (Gabriel Trading, Einzelfirma) und ihren Kundinnen und Kunden. Der Auftrag zur Erstellung einer Website ist ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR.

Wir schreiben diese Bedingungen so verständlich, wie es geht. Wo ein Fachbegriff nötig ist, steht die Gesetzesstelle daneben.

1. Vertragsparteien, Zustandekommen und Geltung

1.1 Auftragnehmerin: Gabriel Trading, Einzelfirma von Sean Gabriel, Neuenkirchstrasse 16, 6020 Emmenbrücke (LU), UID CHE-388.195.134, auftretend unter der Geschäftsbezeichnung «Neuauftritt» (nachfolgend «Neuauftritt»).

1.2 Auftraggeber: die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung genannte Person oder Unternehmung (nachfolgend «Kunde»).

1.3 Massgebend ist stets die unterzeichnete oder schriftlich bestätigte Offerte; diese AGB ergänzen sie. Widersprechen sich Offerte und AGB, gilt die Offerte.

1.4 Vor dem Vertragsschluss entstehen dem Kunden keine Kosten. Neuauftritt zeigt dem Kunden die fertig gebaute Website, bevor er sich entscheidet. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte unterzeichnet oder schriftlich bzw. elektronisch bestätigt; mit der Annahme der Offerte nimmt der Kunde zugleich die in der Offerte genannte Fassung dieser AGB an.

1.5 Der Kunde schliesst den Vertrag im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ab. Ein Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR besteht deshalb nicht.

1.6 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Neuauftritt sie schriftlich anerkennt.

2. Leistungen von Neuauftritt

2.1 Neuauftritt erstellt für den Kunden eine neue Website. Der verbindliche Umfang ergibt sich aus der Offerte. Zum Umfang gehören in der Regel:

2.2 Nicht enthalten sind, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht: professionelle Fotografie · Logo- und Markenentwicklung · Drittkosten und Lizenzen (kostenpflichtige Schriften, Bildlizenzen, Kartendienste, Buchungs-, Kassen- und Zahlungssysteme) · Werbekampagnen und laufende Suchmaschinen-Betreuung · Übersetzungen und weitere Sprachfassungen · Funktionen über eine Firmen-Website hinaus (Online-Shop, Kundenlogin, Buchungssystem, Warenwirtschaft) · der Umzug bestehender E-Mail-Postfächer samt Archiv und Kontakten · Rechtsberatung. Impressum und Datenschutzerklärung liefert Neuauftritt als Grundausstattung; sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

2.3 Feinschliff-Runde: Im Preis der Website ist eine Änderungsrunde enthalten. Der Kunde meldet seine Wünsche gesammelt über seinen persönlichen Link (Ziff. 8); Neuauftritt setzt sie in einem Durchgang um. Wünsche, die innert 14 Tagen ab Übergabe des Links nachgereicht werden, fallen in dieselbe Runde. Weitere Runden werden nach Ziff. 8 verrechnet.

2.4 Zusatzwünsche ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden separat offeriert und erst nach Annahme durch den Kunden ausgeführt und verrechnet.

2.5 Änderungswünsche während der Umsetzung, die den vereinbarten Umfang wesentlich erweitern, berechtigen Neuauftritt zur Anpassung von Preis und Termin.

3. Termine

3.1 Regelfall: Neuauftritt stellt die Website in der Regel innert 3 Arbeitstagen ab Auftragserteilung fertig; die Aufschaltung erfolgt anschliessend innert 1 bis 2 Arbeitstagen. Massgebend ist der in der Offerte genannte Termin.

3.2 Diese Angaben sind voraussichtliche Termine, keine Fixtermine im Sinne von Art. 108 Ziff. 3 OR. Sie setzen voraus, dass der Kunde die nach Ziff. 4 nötige Mitwirkung erbringt und dass der Zugang zu Domain und bestehendem Hosting rechtzeitig zur Verfügung steht.

3.3 Braucht Neuauftritt für einzelne Inhalte Angaben, Freigaben oder Material des Kunden, verlängern sich die Termine um die Zeit, die der Kunde dafür benötigt.

3.4 Verzögert sich die Fertigstellung aus Gründen, die Neuauftritt zu vertreten hat, wesentlich über den vereinbarten Termin hinaus, kann der Kunde Neuauftritt schriftlich eine angemessene Nachfrist ansetzen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Kunden die Rechte gemäss Art. 366 OR zu.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde liefert die für die Umsetzung nötigen Angaben und Freigaben rechtzeitig — insbesondere Firmenangaben, Öffnungszeiten, Preise, Kontaktdaten, vorhandene Bilder und Logos sowie den Zugang zu Domain und bestehendem Hosting.

4.2 Rechtegarantie und Schadloshaltung: Der Kunde garantiert, dass er an sämtlichem von ihm gelieferten oder zur Verwendung freigegebenen Material — insbesondere Texten, Fotos, Logos und Videos — über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte verfügt bzw. zu dessen Verwendung auf der Website berechtigt ist. Der Kunde hält Neuauftritt schadlos und stellt Neuauftritt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei (inklusive Anwalts- und Verfahrenskosten), die aus der Verwendung von durch den Kunden geliefertem oder freigegebenem Material entstehen.

4.3 Verantwortung für bestellte Inhalte: Der Kunde ist für die Richtigkeit und die Rechtmässigkeit sämtlicher Aussagen verantwortlich, die er bestellt oder freigibt. Das gilt namentlich für Angaben zu Preisen, Leistungen, Garantien, Lieferfristen, Zertifikaten, Fachtiteln, Bewilligungen, Auszeichnungen, Mitgliedschaften und Referenzen sowie für Vorgaben des Berufs- und Werberechts (zum Beispiel im Gesundheits-, Heilmittel-, Lebensmittel- und Finanzbereich). Neuauftritt prüft solche Angaben nicht auf ihre Zulässigkeit und schuldet keine Rechtsberatung. Die Schadloshaltung nach Ziff. 4.2 gilt sinngemäss auch für bestellte Inhalte.

4.4 Ablehnungsrecht: Neuauftritt darf die Umsetzung von Inhalten ablehnen, die offensichtlich rechtswidrig, irreführend, rechtsverletzend oder geeignet sind, den guten Ruf von Neuauftritt zu schädigen. Neuauftritt teilt die Ablehnung mit und begründet sie. Aus einer solchen Ablehnung entstehen dem Kunden keine Ansprüche auf Preisminderung.

4.5 Freigabe: Mit der Abnahme (Ziff. 5) und mit jeder Freigabe einer Änderung bestätigt der Kunde, dass die auf der Website erscheinenden Angaben zu seinem Betrieb — insbesondere Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern und Leistungen — richtig sind.

4.6 Demophase (Platzhalter-Material): Wird im Rahmen eines unverbindlichen Redesign-Vorschlags (Demo, vgl. Ziff. 15) Material von der bestehenden Website des Kunden übernommen, so dient dieses ausschliesslich als austauschbarer Platzhalter zur Veranschaulichung und stellt keine endgültige Verwendung dar. Die endgültige Verwendung von Inhalten erfolgt erst nach dem Kauf und richtet sich nach Ziff. 4.2 und 4.3.

4.7 Verzögert der Kunde die Mitwirkung, verschieben sich die Termine entsprechend (Ziff. 3.3); ein vereinbarter Zahlungsplan bleibt davon unberührt.

5. Abnahme

5.1 Nach Fertigstellung stellt Neuauftritt die Website zur Prüfung bereit.

5.2 Der Kunde prüft die Website innert 10 Tagen und meldet Mängel schriftlich (E-Mail genügt). Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen.

5.3 Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Website als abgenommen (stillschweigende Abnahme, Art. 370 OR). Neuauftritt weist den Kunden bei der Bereitstellung ausdrücklich auf diese Frist und ihre Wirkung hin.

5.4 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind im Rahmen der Nachbesserung zu beheben.

6. Preise, Zahlung und Verzug

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, fällig innert 10 Tagen, und 50 % bei Abnahme gemäss Ziff. 5.

6.2 Zahlungsfrist je Rechnung: 30 Tage netto. Neuauftritt stellt Rechnungen mit Schweizer QR-Zahlteil; Zahlungen erfolgen auf das Geschäftskonto von Gabriel Trading, IBAN CH12 0022 7227 1662 7201 Y.

6.3 Mehrwertsteuer: Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da Gabriel Trading zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Tritt die Mehrwertsteuerpflicht ein, wird ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich verrechnet; Neuauftritt teilt dies vorgängig mit.

6.4 Verzug und Mahnwesen: Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mitteilung in Verzug. Neuauftritt mahnt schriftlich; ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.– je Mahnung verrechnet. Ab Verzugseintritt läuft ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR).

6.5 Bei Zahlungsverzug ist Neuauftritt berechtigt, weitere Arbeiten sowie die Publikation der Website bis zur vollständigen Zahlung zu sistieren. Bleibt eine Abo-Rechnung mehr als 60 Tage nach der ersten Mahnung offen, darf Neuauftritt das Hosting nach vorgängiger Ankündigung einstellen (Ziff. 14.6).

6.6 Das monatliche Abo wird separat und monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, erstmals ab Live-Schaltung (Ziff. 9).

6.7 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Das Urheberrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Website-Code, Gestaltung, Texte) verbleibt bei Neuauftritt bzw. den jeweiligen Rechteinhabern (zum Beispiel bei Verwendung von Drittkomponenten oder Open-Source-Bibliotheken).

7.2 Neuauftritt räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung sämtlicher geschuldeter Beträge ein ausschliessliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Website ein, beschränkt auf den Betrieb der eigenen Website des Kunden. Eine Weiterveräusserung oder Weiterlizenzierung des Nutzungsrechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Neuauftritt. Neuauftritt bleibt berechtigt, generische Bausteine, Vorlagen und wiederverwendbare Code-Komponenten unabhängig von diesem Auftrag für andere Kunden einzusetzen.

7.3 Vor vollständiger Bezahlung steht dem Kunden kein Nutzungsrecht zu; Neuauftritt kann die Website bis zur vollständigen Bezahlung von der Veröffentlichung ausschliessen bzw. offline nehmen.

7.4 Bei Nichtzahlung ist Neuauftritt berechtigt, die Website vom Netz zu nehmen bzw. den Zugang zu sperren.

7.5 Der persönliche Änderungs-Bereich («Schalter», Ziff. 8) ist ein Dienst von Neuauftritt und nicht Gegenstand des Nutzungsrechts nach Ziff. 7.2. Er steht dem Kunden zur Verfügung, solange das Abo läuft.

7.6 Neuauftritt darf das Projekt als Referenz nennen und zeigen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

8. Änderungen nach der Aufschaltung (der Schalter)

8.1 Ein Ort für alles. Der Kunde erhält beim Kauf einen persönlichen Link (den «Schalter»). Dort meldet er Änderungen, verfolgt den Stand seiner Aufträge und erreicht das Team. Der Zugang besteht, solange das Abo läuft.

8.2 Was als kleine Änderung gilt. Eine kleine Änderung ist die Anpassung eines bestehenden, inhaltlich änderbaren Feldes der Website, ohne Eingriff in Gestaltung, Aufbau oder Seitenstruktur. Dazu gehören namentlich: der Text eines bestehenden Abschnitts, der Austausch oder das Entfernen eines bestehenden Bildes, Öffnungszeiten, Preise einer bestehenden Preisliste, Kontaktangaben und Einträge zum Team. Als eine Änderung zählt ein logisch zusammengehörendes Feld: eine ganze Preisliste oder sämtliche Öffnungszeiten zählen zusammen als eine Änderung.

8.3 Im Abo enthalten sind 5 kleine Änderungen pro Kalendermonat. Nicht genutzte Änderungen verfallen am Monatsende; eine Übertragung in den Folgemonat findet nicht statt.

8.4 Wenn mehr gewünscht wird: Neuauftritt zeigt dem Kunden die Wahl — die weiteren Änderungen im Folgemonat auszuführen oder sie sofort als «Änderungs-Sitzung» zum Fixpreis nach Ziff. 8.5 zu erledigen. Trifft der Kunde keine Wahl, werden die Änderungen im Folgemonat ausgeführt. Eine Belastung erfolgt nie automatisch.

8.5 Preise für weitergehende Arbeiten (Preisblatt, Stand dieser Fassung):

Die telefonische Auftrags-Aufnahme ist kostenlos, wenn der Auftrag über den Schalter erteilt wird. Fragen, Störungsmeldungen und Fälle, in denen etwas schiefgelaufen ist, sind am Telefon immer kostenlos.

8.6 Grössere Wünsche werden vorgängig als Fixofferte gezeigt. Neuauftritt beginnt die Arbeit und stellt Rechnung erst, wenn der Kunde die Offerte ausdrücklich angenommen hat.

8.7 Fristen: Kleine und mittlere Änderungen werden innert 7 Tagen ausgeführt. Bei kostenpflichtigen Aufträgen läuft diese Frist ab der Annahme der Offerte durch den Kunden. Gestaltungsaufträge nennen ihre Frist in der Offerte. Nachrichten an das Team beantwortet Neuauftritt innert 2 Werktagen. Die Fristen setzen voraus, dass der Kunde die nötigen Angaben und Unterlagen geliefert hat.

8.8 Freigabe: Jede Änderung wird vor der Aufschaltung von einem Menschen geprüft und freigegeben. Ohne diese Freigabe wird nichts öffentlich sichtbar.

8.9 Neuauftritt darf die Preise nach Ziff. 8.5 mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen. Ist der Kunde mit einer Anpassung nicht einverstanden, kann er das Abo auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen (Ziff. 9.3).

9. Abo: Hosting, Pflege, Domain und E-Mail

9.1 Umfang. Das monatliche Abo umfasst: das Hosting der Website auf Servern in der Schweiz, tägliche Sicherungen mit einer Wiederherstellungsmöglichkeit von 7 Tagen, ein SSL-Zertifikat samt automatischer Verlängerung, die technische Pflege (Updates, Überwachung, Störungsbehebung), den Zugang zum Schalter (Ziff. 8) sowie 5 kleine Änderungen pro Monat (Ziff. 8.3). Der Preis ergibt sich aus der Offerte.

9.2 Verfügbarkeit. Neuauftritt bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert diese jedoch nicht. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Geplante Unterhaltsarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt.

9.3 Kündigung. Das Abo läuft unbefristet und kann von beiden Seiten monatlich, auf Ende eines Kalendermonats, gekündigt werden (E-Mail genügt). Es besteht keine Mindestlaufzeit. Bereits bezahlte Beträge für den laufenden Monat werden nicht zurückerstattet.

9.4 Domain. Registrant der Domain ist der Kunde; die Domain gehört ihm. Registrierung, jährliche Verlängerung und technische Verwaltung (DNS, SSL) sind im Abo enthalten, solange das Abo läuft — für eine übliche Domain der Endung .ch. Domains mit Sondertarif (Premium- und Wunsch-Domains, Endungen mit höheren Gebühren) werden vorgängig offeriert und zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Endet das Abo, trägt der Kunde die Domain-Gebühren ab der nächsten Verlängerung selbst.

9.5 E-Mail. Auf Wunsch des Kunden richtet Neuauftritt eine E-Mail-Adresse auf seiner Domain ein, soweit dies beim Hosting-Partner verfügbar ist. Eine E-Mail-Adresse ist keine geschuldete Abo-Leistung. Nicht geschuldet sind insbesondere: der Umzug bestehender Postfächer samt Archiv und Kontakten, die Einrichtung und Betreuung von E-Mail-Programmen und Geräten sowie eine bestimmte Verfügbarkeit des E-Mail-Dienstes. Der E-Mail-Dienst wird vom Hosting-Partner erbracht; dessen Bedingungen gelten zusätzlich (Ziff. 16.3).

9.6 Hosting-Partner. Neuauftritt darf den Hosting-Partner wechseln, sofern der neue Anbieter ein gleichwertiges Schutz- und Leistungsniveau bietet. Ein Wechsel, der den Standort der Daten aus der Schweiz hinausverlegt, wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt.

9.7 Ausstehende Abo-Rechnungen sind unabhängig von einer Kündigung zu begleichen.

10. Einsatz künstlicher Intelligenz

10.1 Neuauftritt setzt bei der Prüfung bestehender Auftritte, beim Bau der Website, beim Entwurf von Texten und Offerten sowie bei der Ausführung von Änderungen KI-Systeme ein. Wir sagen das offen, weil es zu unserer Arbeitsweise gehört.

10.2 Jede Offerte, jede Antwort an den Kunden und jede Aufschaltung wird vor der Verwendung von einem Menschen geprüft und freigegeben. Es erfolgt keine Entscheidung mit Rechtswirkung vollautomatisiert; eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 21 DSG findet nicht statt.

10.3 Werden dabei Personendaten bearbeitet, gilt Ziff. 11. Die eingesetzten Anbieter sind Auftragsbearbeiter; Bekanntgaben ins Ausland erfolgen nur mit den Garantien nach Art. 16 f. DSG.

10.4 Der Einsatz von Hilfsmitteln ändert nichts an der Verantwortung von Neuauftritt. Für das Ergebnis stehen wir wie für eigene Arbeit ein; Gewährleistung (Ziff. 12) und Haftung (Ziff. 13) gelten unverändert.

11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung (revDSG)

11.1 Soweit Neuauftritt im Rahmen des Hostings Personendaten von Kunden des Auftraggebers bearbeitet (zum Beispiel über Kontaktformulare), handelt Neuauftritt als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG.

11.2 Neuauftritt bearbeitet diese Daten ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Leistung und gemäss den Weisungen des Kunden und trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten (Art. 8 DSG).

11.3 Der Kunde bleibt gegenüber seinen eigenen Endkunden für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung verantwortlich (insbesondere Informationspflicht und Datenschutzerklärung auf seiner Website).

11.4 Neuauftritt zieht Unterauftragsbearbeiter bei (namentlich den Hosting-Partner und Anbieter von KI-Systemen) und verpflichtet diese vertraglich auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Der Kunde stimmt dem zu; Neuauftritt nennt ihm auf Anfrage die aktuell eingesetzten Unterauftragsbearbeiter.

11.5 Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur, wenn ein angemessener Schutz gewährleistet ist (Art. 16 f. DSG), namentlich gestützt auf Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss.

11.6 Unterstützung bei Betroffenenrechten: Verlangt eine betroffene Person vom Kunden Auskunft, Berichtigung oder Löschung, unterstützt Neuauftritt den Kunden innert 5 Werktagen mit den nötigen Angaben und Massnahmen.

11.7 Verletzung der Datensicherheit: Neuauftritt meldet dem Kunden eine Verletzung der Datensicherheit unverzüglich, spätestens innert 48 Stunden ab Kenntnis, mit den bekannten Angaben zu Art, Umfang und getroffenen Massnahmen (Art. 24 DSG).

11.8 Eigene Daten des Kunden: Für die Daten des Kunden selbst (Kontaktangaben, Vertrags- und Auftragsdaten) ist Neuauftritt Verantwortliche. Der Kunde kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen; Neuauftritt beantwortet solche Gesuche innert 30 Tagen (Art. 25 ff. DSG). Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten, namentlich die zehnjährige Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen (Art. 958f OR). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

11.9 Nach Beendigung des Abos werden die Daten des Kunden gemäss Ziff. 14.4 herausgegeben und danach gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

12. Gewährleistung

12.1 Neuauftritt behebt innert angemessener Frist unentgeltlich Mängel, die bei der Abnahme oder innert 90 Tagen danach gemeldet werden und auf mangelhafte Umsetzung zurückzuführen sind.

12.2 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Eingriffen Dritter, eigenen Anpassungen des Kunden, fehlerhaftem oder unrichtigem Kundenmaterial oder auf Drittsystemen (zum Beispiel Domain-Provider, Kartendienste, Zahlungsdienste) beruhen.

12.3 Ansprüche aus Mängeln der Website verjähren 12 Monate nach der Abnahme, soweit Neuauftritt den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

13. Haftung

13.1 Neuauftritt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt, beim Abo auf die letzten 12 Monatsgebühren.

13.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.

13.4 Für höhere Gewalt sowie für Ausfälle von Drittsystemen (Hosting-Infrastruktur, Internetanbieter, Zahlungsdienstleister) haftet Neuauftritt nicht.

13.5 Die Beschränkungen und Ausschlüsse gemäss Ziff. 13.1–13.4 gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Neuauftritt zurückzuführen ist; in diesen Fällen haftet Neuauftritt nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne betragsmässige Begrenzung gemäss Ziff. 13.2.

14. Vertragsdauer, Kündigung und Beendigung

14.1 Der Werkvertrag über die Erstellung der Website endet mit erfolgter Abnahme und vollständiger Zahlung.

14.2 Das Abo läuft davon unabhängig weiter und wird nach Ziff. 9.3 gekündigt.

14.3 Kündigt der Kunde den Werkvertrag vor der Fertigstellung (Art. 377 OR), schuldet er die bis dahin geleistete Arbeit sowie den entgangenen Gewinn; geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Vor dem Vertragsschluss ist der Kunde zu nichts verpflichtet (Ziff. 1.4).

14.4 Datenherausgabe beim Weggang. Bei Beendigung des Abos stellt Neuauftritt dem Kunden auf Anfrage innert 10 Werktagen die Dateien seiner Website (Seiten, Texte, Bilder) in einem gängigen Format zur Verfügung. Ein Einschluss findet nicht statt.

14.5 Domain-Umzug. Der Kunde ist Registrant seiner Domain. Neuauftritt gibt ihm auf Anfrage innert 5 Werktagen den Transfercode heraus oder überträgt die Domain in ein Konto seiner Wahl. Bereits bezahlte Registrierungsgebühren werden nicht anteilig zurückerstattet.

14.6 Ausserordentliche Kündigung. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Neuauftritt namentlich vor, wenn eine Rechnung mehr als 60 Tage nach der ersten Mahnung offen ist oder wenn der Kunde trotz Aufforderung rechtswidrige Inhalte auf der Website verlangt oder belässt.

14.7 Nach Beendigung wird die Website nicht mehr gehostet, gepflegt und gesichert. Neuauftritt bewahrt eine Sicherungskopie noch 30 Tage auf und löscht sie danach.

15. Demo-Websites und unverbindliche Redesign-Vorschläge

15.1 Von Neuauftritt im Rahmen der Akquise erstellte Redesign-Vorschläge («Demos») sind unverbindliche Präsentationen zu Anschauungszwecken und stellen kein bindendes Angebot zum Erwerb der gezeigten Umsetzung dar. Es entsteht dadurch kein Vertragsverhältnis.

15.2 Demos werden mit «noindex» gehostet und sind nicht für die Auffindung durch Suchmaschinen bestimmt.

15.3 Neuauftritt nimmt eine Demo jederzeit nach eigenem Ermessen so bald wie technisch möglich, spätestens jedoch gleichentags, vom Netz — insbesondere auf Anfrage der im Vorschlag dargestellten Unternehmung.

15.4 Jede Demo ist deutlich sichtbar mit einem Hinweis gekennzeichnet, dass es sich um einen unverbindlichen Gestaltungsvorschlag von Neuauftritt handelt und nicht um die offizielle Website der dargestellten Unternehmung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Mitteilungen erfolgen schriftlich; E-Mail genügt, soweit diese Bedingungen nichts anderes vorsehen.

16.2 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Neuauftritt darf zur Erfüllung Dritte beiziehen.

16.3 Für Leistungen Dritter, die im Rahmen des Projekts eingesetzt werden (Hosting, Domain, E-Mail, Kartendienste), gelten zusätzlich die Bedingungen dieser Anbieter.

16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen widerspricht; diese Regel gilt nur für laufende Dauerverträge wie das Abo. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei das Abo auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung kündigen.

16.6 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

16.7 Gerichtsstand ist Luzern, soweit gesetzlich zulässig.

Neuauftritt ist eine Geschäftsbezeichnung der Gabriel Trading, Emmenbrücke. Fassung 1.1 — 29. Juli 2026.